Die Verwaltungsgemeinschaft Rain als Betreiber der Website verwaltungsgemeinschaft-rain.de ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den geltenden technischen Standards barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für verwaltungsgemeinschaft-rain.de.

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf verwaltungsgemeinschaft-rain.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:
E-Mail: info@verwaltungsgemeinschaft-rain.de
Anschrift: Verwaltungsgemeinschaft Rain, Schlossplatz 2, 94369 Rain

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website verwaltungsgemeinschaft-rain.de ist teilweise konform und entspricht dadurch weitestgehend den Anforderungen der WCAG 2.1 Level AA. Einige Teile des Inhalts sind jedoch nicht vollständig barrierefrei. Wir streben eine vollständige Konformität an und arbeiten kontinuierlich daran, verbleibende Barrieren zu beseitigen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei zugänglich:

  • Tastaturnavigation ist an einigen Stellen eingeschränkt möglich
  • Formulare und interaktive Elemente sind nicht vollständig durch Screenreader erfassbar
  • Verlinkte oder inhaltstragende Bilder sind nicht korrekt gekennzeichnet. Außerdem besitzen einige grafische Elemente ein zu geringes Kontrastverhältnis
  • Semantische Struktur und Inhaltselemente können abweichen
  • Einige PDF-Dokumente entsprechen nicht den Anforderungen an barrierefreie Dokumente
  • Inhalte in leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache stehen derzeit nicht zur Verfügung

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beheben.

Bewertungsmethode

Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung durch den Websitebetreiber.

Durchsetzungsverfahren

Wir sind stets bemüht, alle Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu klären. Sollte es dennoch vorkommen, dass Sie mit unserer Rückmeldung auf Ihr Barrierefreiheits-Anliegen nicht einverstanden sind oder wir innerhalb einer angemessenen Frist nicht auf Ihre Anfrage reagieren, haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit, ein Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsverfahren einzuleiten.
Wir empfehlen jedoch, sich zunächst direkt an uns zu wenden (siehe Kontaktdaten oben). In den meisten Fällen lassen sich Fragen und Probleme im direkten Dialog klären. Wir helfen Ihnen gerne weiter, um gemeinsam eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaates Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Stand der Erklärung: Mai 2026