Baugebiet WA Wirtsfeld IV

Ausweisung:
Bebauungsplan "Wirtsfeld IV"

Straßenbezeichnung:"Kramerstraße"

Zahl der Grundstücke:
10 Bauparzellen

Hinweis

Es stehen keine Grundstücke mehr zur Verfügung.

Die Baufrist/Bauverpflichtung im Baugebiet WA „Wirtsfeld IV“ beträgt sechs  Jahre.

D. h. der Käufer verpflichtet sich, innerhalb von sechs Jahren, gerechnet vom Tag d. Beurkundung an, auf dem Vertragsgrundstück ein bezugsfertiges Wohngebäude zu errichten.

Die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie zur Baugestaltung und Einfriedung können dem rechtskräftigen Bebauungs- mit Grünordnungsplan entnommen werden.